Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Inhaltsverzeichnis
- Geltungsbereich
- Vertragsgegenstand
- Vertragsschluss
- Widerrufsrecht
- Vergütung
- Lieferung der Software
- Einräumung von Nutzungsrechten
- Mitwirkungsobliegenheiten des Lizenznehmers
- Haftung
- Anwendbares Recht
- Gerichtsstand
- Alternative Streitbeilegung
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB”) der DMW Deutsche Medienwerke c/o p1Hosting.de managed IT mit dem Produkt “Woolex” (nachfolgend “Lizenzgeber”), gelten für alle Verträge, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend “Lizenznehmer”) mit dem Lizenzgeber hinsichtlich der vom Lizenzgeber in seinem Online-Shop dargestellten Software-Produkte (nachfolgend “Software”) abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Lizenznehmers widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
1.3 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Vertragsgegenstand ist die Überlassung der vom Lizenzgeber angebotenen Software an den Lizenznehmer in elektronischer Form unter Einräumung bestimmter, in diesen AGB genauer geregelten, Nutzungsrechte.
2.2 Der Lizenznehmer erwirbt kein geistiges Eigentum an der Software. Der Quellcode (Source Code) der Software ist nicht Teil der überlassenen Software, sofern dies nicht in einen zusätzlich in den Kauf einbezogenen Lizenzvertrag zu der Software bestimmt ist.
2.3 Für die Beschaffenheit der vom Lizenzgeber überlassenen Software ist die jeweilige Produktbeschreibung im Online-Shop des Lizenzgebers maßgeblich. Eine darüber hinausgehende Beschaffenheit der Software schuldet der Lizenzgeber nicht.
2.4 Die Installation ist nicht Vertragsbestandteil. Insoweit verweist der Lizenzgeber auf die Installationsanleitung. Dies gilt insbesondere auch für die Hard- und Softwareumgebung in der die Software eingesetzt wird.
2.5 Sofern sich aus der Produktbeschreibung des Lizenzgebers nichts anderes ergibt, erhält der Lizenznehmer keine zusätzlichen Support-Leistungen wie etwa Aktualisierungen der erworbenen Software-Version (Updates) oder individuellen Anwendungs-Support durch den Lizenzgeber.
2.6 Sofern die Software oder Teile der Software zur Nutzung in einer WordPress Instanz des Lizenznehmers installiert werden muss, wird zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingen der WordPress Produkt Lizenzvertrag des Lizenzgebers in den Vertrag einbezogen.
3. Vertragsschluss
3.1 Die im Online-Shop des Lizenzgebers beschriebenen Software-Produkte stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Lizenzgebers dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Lizenznehmer.
3.2 Der Lizenznehmer kann das Angebot über das in den Online-Shop des Lizenzgebers integrierte Online-Bestellformular abgeben. Dabei gibt der Lizenznehmer, nachdem er die ausgewählte Software in den virtuellen Warenkorb gelegt und den elektronischen Bestellprozess durchlaufen hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltene Software ab.
3.3 Der Lizenzgeber kann das Angebot des Lizenznehmers innerhalb von fünf Tagen annehmen,
- indem er dem Lizenznehmer eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (E-Mail oder Brief) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Lizenznehmer maßgeblich ist, oder
- indem er dem Lizenznehmer die bestellte Software überlässt, wobei insoweit der Zugang beim Lizenznehmer maßgeblich ist, oder
- indem er den Lizenznehmer nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert.
Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Nimmt der Lizenzgeber das Angebot des Lizenznehmers innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Lizenznehmer nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.
3.4 Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Lizenznehmer zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt.
3.5 Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Bestellformular des Lizenzgebers wird der Vertragstext nach dem Vertragsschluss vom Lizenzgeber gespeichert und dem Lizenznehmer nach Absendung von dessen Bestellung in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) übermittelt. Eine darüber hinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch den Lizenzgeber erfolgt nicht. Sofern der Lizenznehmer vor Absendung seiner Bestellung ein Nutzerkonto im Online-Shop des Lizenzgebers eingerichtet hat, werden die Bestelldaten auf der Website des Lizenzgebers archiviert und können vom Lizenznehmer über dessen passwortgeschütztes Nutzerkonto unter Angabe der entsprechenden Login-Daten kostenlos abgerufen werden.
3.6 Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung über das Online-Bestellformular des Lizenzgebers kann der Lizenznehmer mögliche Eingabefehler durch aufmerksames Lesen der auf dem Bildschirm dargestellten Informationen erkennen. Ein wirksames technisches Mittel zur besseren Erkennung von Eingabefehlern kann dabei die Vergrößerungsfunktion des Browsers sein, mit deren Hilfe die Darstellung auf dem Bildschirm vergrößert wird. Seine Eingaben kann der Lizenznehmer im Rahmen des elektronischen Bestellprozesses so lange über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren, bis er den den Bestellvorgang abschließenden Button anklickt.
3.7 Für den Vertragsabschluss steht nur die deutsche Sprache zur Verfügung. Die Übersetzung der deutschen Fassung der Texte erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen. Im Zweifelsfall hat die deutsche Version immer den rechtlichen Vorrang.
3.8 Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Lizenznehmer hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Lizenzgeber versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Lizenznehmer bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Lizenzgeber versandten E-Mails zugestellt werden können.
4. Widerrufsrecht
Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Lizenzgebers.
5. Vergütung
5.1 Für die Überlassung der Software unter Einräumung der erforderlichen Nutzungsrechte erhält der Lizenzgeber eine Pauschallizenzgebühr, deren Höhe sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung ergibt.
5.2 Die vom Lizenzgeber angegebenen Preise sind Gesamtpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer, sofern nicht explizit darauf hingewiesen wird, dass sich das Angebot nur an Geschäftskunden richtig und die Umsatzsteuer nicht im Gesamtpreis enthalten ist.
5.3 Bei Zahlungen in Ländern außerhalb der Europäischen Union können im Einzelfall weitere Kosten anfallen, die der Lizenzgeber nicht zu vertreten hat und die vom Lizenznehmer zu tragen sind. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z.B. Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren).
5.4 Dem Lizenznehmer stehen verschiedene Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung, die im Online-Shop des Lizenzgebers angegeben werden.
6. Lieferung der Software
6.1 Der Lizenzgeber bewirkt die Lieferung, indem er dem Lizenznehmer eine digitale Kopie der Software zum Download über das Internet zur Verfügung stellt. Hierzu stellt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer per E-Mail einen Link zur Verfügung, über den der Lizenznehmer den Download der digitalen Kopie einleiten und die Speicherung der Kopie an einem von ihm gewählten Speicherort vornehmen kann. Zum Download der Software kann es notwendig sein, dass der Lizenznehmer sich in seinem bei dem Kauf angelegtes Kundenkonto anmeldet.
6.2 Für die Einhaltung von etwaigen Lieferterminen ist der Zeitpunkt maßgebend, in dem die Software im Netz abrufbar bereitgestellt ist und dies dem Lizenznehmer mitgeteilt wird.
7. Einräumung von Nutzungsrechten
7.1 Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer ein einfaches, übertragbares Recht ein, die Software in der vereinbarten Hard- und Softwareumgebung zu privaten und/oder geschäftlichen Zwecken zu nutzen. Die Lizenz ist zeitlich auf die Vertragslaufzeit begrenzt, wenn es die Zahlung regelmäßig (z.B. einmal pro Jahr) fällig wird oder zeitlich unbegrenzt, wenn die Zahlung einmalig fällig wird.
7.2 Ein Bearbeitungsrecht wird dem Lizenznehmer nicht eingeräumt, sofern dies nicht in einen zusätzlich in den Kauf einbezogenen Lizenzvertrag zu der Software bestimmt ist.
7.3 Die Vermietung der Software ist nicht zulässig.
7.4 Dem Lizenznehmer ist es verboten, ggf. vorhandenen Kopierschutz zu entfernen und/oder zu verändern, sofern dies nicht durch einen zusätzlich in den Kauf einbezogenen Lizenzvertrag zu der Software erlaubt ist.
7.5 Der Lizenznehmer verpflichtet sich, durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die bestimmungsgemäße Nutzung der Software sichergestellt ist.
7.6 Der Lizenznehmer ist berechtigt, von der Software eine Kopie zu Sicherungszwecken herzustellen. Die einer ordnungsgemäßen Datensicherung dienenden Vervielfältigungen der Software sind Teil des bestimmungsgemäßen Gebrauchs.
7.7 Macht der Lizenznehmer von seinem Recht zur Übertragung der Nutzungsrechte an einen Dritten Gebrauch, hat er seine vertraglichen Verpflichtungen dem Dritten aufzuerlegen. Mit der Übertragung erlöschen die Nutzungsrechte des Lizenznehmers. Alle vorhandenen Kopien der Software sind zu löschen.
7.8 Die Rechtseinräumung wird gem. § 158 Abs. 1 BGB erst wirksam, wenn der Lizenznehmer die geschuldete Vergütung vollständig geleistet hat.
7.9 Verletzt der Lizenznehmer die vereinbarten Nutzungsrechte schwerwiegend, kann der Lizenzgeber die Einräumung der Nutzungsrechte an der betroffenen Software außerordentlich kündigen. Dies setzt eine erfolglose Abmahnung mit angemessener Fristsetzung durch den Lizenzgeber voraus.
7.10 Im Falle der Kündigung ist der Lizenznehmer verpflichtet, alle vorhandenen Kopien der Software zu löschen und dies dem Lizenzgeber auf Verlangen in Textform zu bestätigen.
7.11 Die sonstigen gesetzlichen und vertraglichen Regelungen bleiben unberührt.
8. Mitwirkungsobliegenheiten des Lizenznehmers
8.1 Der Lizenznehmer hat sich über die wesentlichen Funktionsmerkmale der Software zu informieren und trägt das Risiko, ob diese seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Die Einrichtung einer funktionsfähigen und auch unter Berücksichtigung der zusätzlichen Belastung durch die Software ausreichend dimensionierten Hard- und Softwareumgebung für die Software liegt in der alleinigen Verantwortung des Lizenznehmers.
8.2 Der Lizenznehmer hat die vom Lizenzgeber für die Installation und den Betrieb der Software gegebenen Hinweise zu beachten.
8.3 Der Lizenzgeber empfiehlt dem Lizenznehmer, angemessene Vorkehrungen für den Fall zu treffen, dass die Software ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet (z.B. durch tägliche Datensicherung, Störungsdiagnose, regelmäßige Überprüfung der Datenverarbeitungsergebnisse) und vor Installation der Software eine geeignete Sicherung seiner Daten durchzuführen.
9. Haftung
9.1 Ist der Kunde ein Verbraucher, so hat er bei einem Mangel die gesetzlichen Ansprüche zu beachten.
9.2 Ist der Kunde kein Verbraucher, so gilt ergänzend zu dem gesetzlichen Ansprüchen:
- Die Nacherfüllung erfolgt nach unserer Wahl durch eine Beistigung des Mangels oder Neulieferung der Ware.
- Mängel an der gelieferten Software (Sach- oder Rechtsmängel) einschließlich möglicherweise beiliegender Dokumentation werden innerhalb einen Jahres nach beginnend mit der Bereitstellung der Software nach unserer Wahldurch eine Beistigung des Mangels oder Neulieferung der Ware behoben. Im Falle einer Ersatzlieferung sind wir berechtigt eine neue Softwareversion mit mindestens gleichwertigem Funktionsumfang zu liefern, es sei denn dies ist dem Kunden unzumutbar.
9.3 Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet der Lizenzgeber unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Er haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden) und für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut), jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer Pflichten haftet der Lizenzgeber nicht.
9.4 Die Haftungsbeschränkungen des Abs. 9.2 gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie, für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
9.5 Die Gewährleistungsansprüche des Lizenznehmers sind ausgeschlossen, wenn dieser die Software selbst verändert hat oder durch Dritte verändern ließ, es sei denn, der Lizenznehmer weist nach, dass eine Änderung die zu erbringenden Analyse- und Bearbeitungsaufwendungen nicht wesentlich erschwert und der Mangel der Software bereits bei Abnahme bestand.
9.6 Für den Verlust eigener Daten haftet der Lizenzgeber nur, wenn die Daten vom Lizenznehmer ausreichend aktuell und vollständig gesichert wurden und eine Rekonstruktion mit vertretbarem Aufwand möglich ist. Als üblicher Schutz gilt eine Sicherung pro Tag.
10. Anwendbares Recht
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
11. Gerichtsstand
Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Der Verkäufer ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.
12. Alternative Streitbeilegung
12.1 Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
12.2 Der Lizenzgeber ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
Letzte Änderung: 12.04.2021