WordPress Produkt Lizenzvertrag

Inhaltsverzeichnis
  1. Geltungsbereich
  2. Vertragsgegenstand
  3. Einräumung von Nutzungsrechten
1. Geltungsbereich

1.1 Diese Lizenzvereinbarung (nachfolgend “Vereinbarung”) ist eine rechtsverbindliche Vereinbarung zwischen einem Verbraucher oder einem Unternehmer (nachfolgend “Lizenznehmer”) und DMW Deutsche Medienwerke c/o p1Hosting.de managed IT mit dem Produkt “Woolex” (nachfolgend “Lizenzgeber”). Durch die Installation, das Kopieren oder die Verwendung von der unter dieser Vereinbarung lizenzierten Teilen von dem erworbenen Produkt (nachfolgend “Software”) erklären Sie sich mit den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Lizenznehmers widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

1.2 Verbraucher im Sinne dieser Vereinbarung ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

1.3 Unternehmer im Sinne dieser Vereinbarung ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Vertragsgegenstand ist die Überlassung der vom Lizenzgeber angebotenen Software an den Lizenznehmer in elektronischer Form unter Einräumung bestimmter, in diesem Lizenzvertrag genauer geregelten, Nutzungsrechte.

2.2 Diese Vereinbarung gewährt dem Lizenznehmer eine nicht exklusive, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der Software in seiner WordPress Installation oder im Falle dessen, dass es sich um eine Software zur Anfertigung von eigenen Produkten handelt, die Gestaltung und Entwicklung von eigener Software (nachfolgend “WordPress Plugin”). Die Dauer der Lizenz bestimmt sich durch die Vertragslaufzeit des Gesamtvertrags.

2.3 Teile der gesamten Software, welche nicht unter dieser Vereinbarung stehen, können unter anderen Lizenzen stehen (z. B. der GPL-Lizenz). Mit der Annahme dieses Lizenzvertrags nimmt der Lizenznehmer die verschiedene Lizenzierung der Teil der Software wahr und weiß, dass die Software seine Funktion nur erfüllen kann, wenn alle anderen Lizenzverträgen ebenso zugestimmt wird.

3. Einräumung von Nutzungsrechten

3.1 Der Lizenznehmer erhalten eine Lizenz für zur Nutzung der Software zum Zweck der Nutzung eines WordPress Plugins oder im Falle dessen, dass es sich um eine Software zur Anfertigung von eigenen Produkten handelt, Entwicklung von einem WordPress Plugin. Der Lizenznehmer muss für jede weitere Nutzung oder im Falle dessen, dass es sich um eine Software zur Anfertigung von eigenen Produkten handelt,  zur Erstellung jedes weiteren WordPress Plugins eine weitere separate Lizenz der Software erwerben.

3.2 Der Lizenznehmer erhält das Recht, den Quellcode der Software zu verwenden und zu ändern. Der Lizenznehmer ist der Eigentümer aller Originalarbeiten, die von dem Lizenznehmer verfasst werden; der Lizenzgeber behält weiterhin alle Urheberrechte und andere geistige Eigentumsrechte an der Software.

3.3 Es ist dem Lizenznehmer nicht gestattet, Urheberrechts-, Marken-, Zuordnungs-, Warn- oder Haftungsausschlusshinweise in der Software zu verschieben, zu entfernen, zu bearbeiten oder zu verdecken.

3.4 Die in 3.3 erläuterte Vorschriften finden auch auf Teile der Software Anwendung, welche unter einer anderen Lizenz als dieser Vereinbarung bereitgestellt werden.

3.5 Im Falle dessen, dass es sich um eine Software zur Anfertigung von eigenen Produkten handelt, darf der Lizenznehmer die Software nur zur Erstellung von Anwendungen verwenden, die sich wesentlich von der Software unterscheiden (z. B. ein vollständig funktionsfähigen WordPress Plugin, jedoch z.B. kein eigenes Boilerplate zur Erstellung von WordPress Plugins). Benutzer Ihrer WordPress Plugins dürfen die Software oder Ihre Modifikationen der Software für Entwicklungszwecke verwenden.

Letzte Änderung: 12.04.2021